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Woche der Sonne

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Kurzmeldungen

Norderstedt, 23. Februar 2012

Nachdem die Pläne zur Solarkürzung von der Bundesregierung bekannt gegeben wurde, haben unzählige Firmen in Deutschland gegen  diese massiven Kürzungen demonstriert.

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PV-Anlagen

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Eigenverbrauch

Seit dem Jahr 2009 kann der erzeugte Strom bei Anlagen bis 30 kWp (ab 01.07.2010: bis 500 kWp) teilweise oder vollständig zum Eigenverbrauch bzw. Selbstverbrauch verwendet werden.

Der nicht selbst verbrauchte Solarstrom wird weiterhin zu dem normalen Vergütungssatz in das öffentliche Netz eingespeist.

Selbst genutzter Strom muss dabei in unmittelbarer Nähe der Anlage selbst oder von Dritten (z.B. Mieter) verbraucht werden. 2009 haben nicht sehr viele Anlagenbetreiber von der Regelung Gebrauch gemacht. Der Grund ist relativ einfach zu erklären: Es hat sich nicht gelohnt. Erst ab einem Strombezugspreis von ca. 21,42 Ct/kWh inkl. MwSt beziehungsweise 18 Ct/kWh ohne MwSt ist man in die Pluszahlen gekommen.

Seit 2011 sieht das vollkommen anders aus. Einerseits haben die Energieversorgungsunternehmen die Strompreise nicht unerheblich angehoben, andererseits wird es wirtschaftlich interessanter durch die neuen Vergütungssätze.
Ab 01.Jan.2012 beträgt die Einspeisevergütung 0,2443 Euro/kWh, jede selbst verbrauchte kWh wird mit 12,43 Ct vergütet.

  • Vergütung pro eingespeister kWh: 0,2443 Euro
  • Vergütung pro selbst verbrauchter kWh: 0,1243 Euro
  • Die Differenz beträgt 0,1200 Euro
  • Auf diese Differenz kommen noch 19% MwSt: 0,1200 € +19 % = 0,1428 Euro

Bei einem Brutto-Strombezugspreis von 0,1428 Euro/kWh ist es also interessant. Da dieser Bezugspreis bei vielen Anbietern bereits übertroffen wird, hat die Eigenverbrauchsregelung ab dem Jahr 2011 eine ganz andere Dimension eingenommen.
Der Eigenverbrauch wird zudem umso lukrativer, je mehr der normale Bezugspreis für Strom ansteigen wird. Denn die 12,43 Ct/kWh für den Eigenverbrauch sind für 20 Jahre plus dem Inbetriebnahmejahr garantiert.

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